Im Interesse einer besseren und schnelleren Abwicklung der Frachtabfertigung möchten wir Sie auf die Einschränkungen hinweisen, die für den Transport gefährlicher Stoffe auf unseren Schiffen gelten.
Folgende Güter sind auf allen unseren Schiffen und allen unseren Routen verboten:
- Kohle (ohne Klassifizierung nach IMDG-Code)
- Heu, Stroh und Bhusa
- Radioaktive Stoffe (Klasse 7)
- Infektiöse/Biogefährliche Klassen (Klasse 6.2)
Verbotene Güter, mit Ausnahme der Regal Star und Sailor (Linie Paldiski – Kapellskär):
- Holzkohle
- Torf (zulässig ist eine Höchstmenge von 320 Litern in geschlossenen Behältern. Eine vorherige Anmeldung bei der Buchungszentrale muss unbedingt erfolgen.)
Besondere Anforderungen:
- Bei Buchung von UN1361 (Kohlenstoff, tierischen oder pflanzlichen Ursprungs) und UN1362 (Cargon, aktiviert) ist eine Gefahrguterklärung erforderlich.
- Bei Buchung mit einer Bescheinigung gemäß SP925 ist darauf zu achten, dass die Bescheinigung nicht älter als 6 Monate ist.
- Güter der Klasse 1 (explosive Stoffe) unterliegen einer Einzelfallprüfung unsererseits. Bitte wenden Sie sich für weitere Details an unsere Buchungszentrale.
Wenn die Fracht einen der folgenden Stoffe enthält, benachrichtigen Sie bitte die Buchungszentrale und senden Sie ein Sicherheitsdatenblatt. Das Sicherheitsdatenblatt muss innerhalb der letzten 5 Jahre ausgestellt oder aktualisiert worden sein:
- Düngemittel, das nicht als IMO qualifiziert ist.
- Biodiesel, der nicht als IMO qualifiziert ist.
- Ruß
- Parfums ohne Ethanol
- Sonstige, potenziell gefährliche Substanzen Gefährliche Güter, die Helsinki passieren, müssen im Gefahrgutmeldesystem registriert werden.
Mit Gefahrgut beladene Einheiten dürfen nicht länger als 4 Stunden im Hafen von Helsinki bleiben. Beispiel für eine korrekt ausgefüllte Gefahrgutanmeldung als Referenz für Sie.
Tallink Silja